Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Soweit keine besonderen Vereinbarungen
oder Bedingungen schriftlich vereinbart werden,
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB), womit sich der Kunde bei Auftragserteilung
ausdrücklich einverstanden erklärt.
Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen
des Kunden werden von uns nicht anerkannt und
wird die Bestellung nur unter Zugrundelegung unter
den Bedingungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen
angenommen.
Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu Grunde
liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG, soweit
nicht zulässigerweise andere Vereinbarungen
getroffen wurden.
2. Kostenvoranschläge
Der Kostenvoranschlag wird nach
bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit übernommen
werden. Auftragsänderungen bzw. Zusatzaufträge
können zu angemessenen Preisen in Rechnung
gestellt werden. Kostenvoranschläge sind
entgeltlich.
3. Zustandekommen
des Vertrages; Belehrung gemäß §
3 KScHG
Der Vertrag kommt mit Annahme
des Angebots durch den Kunden zustande. Ein Verbraucher
kann dann vom Vertrag oder vom Vertragsantrag
zurücktreten, wenn er
seine Vertragserklärung
weder in dem vom Unternehmer für seine geschäftlichen
Zwecke dauernd benützten Räume noch
bei einem von diesem dafür auf einer Messe
oder einem Markt benutzten Stand abgegeben hat;
der Kunde nicht selbst die geschäftliche
Verbindung zwecks Vertragsschließung angebahnt
hat; und dem Zustandekommen des Vertrages keine
Besprechung vorangegangen ist.
Der Rücktritt kann bis zum
Zustandekommen oder bis 1 Woche danach schriftlich
erklärt werden.
4. Stornogebühren
Unbeschadet der Geltendmachung
darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche
ist unser Unternehmen im Fall eines Stornos berechtigt,
eine Stornogebührt iHv 10% des Nettoauftragwertes,
bei Sonderanfertigungen 30% zu verlangen.
5. Preise
/ Zahlung
Unsere Preise laut den jeweils
gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote
ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend
und verstehen sich Netto exklusive Mehrwertsteuer;
sie beruhen auf gegenwärtigen Kosten für
Material, Energie und Löhne. Liegen zwischen
Preisbekanntgabe und Lieferausführung mehr
als zwei Monate bzw. besteht ein Rahmenvertrag
für fortlaufende Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit
und ändern sich in diesem Zeitraum diese
Preise, so ist das Unternehmen berechtigt, zum
Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung
vorzunehmen.
Gelegte Rechnungen sind innerhalb
10 Tagen zur Zahlung fällig. Allfällige
Skontovereinbarungen entnehmen Sie den jeweiligen
gelten Rechnungen. Die Zahlung hat grundsätzlich
netto Kassa ohne Abzug zzgl. gesondert auszuwerfender
Umsatzsteuer zu erfolgen; Bankspesen gehen zu
Lasten des Kunden. Zahlungen haben erst mit Zugang
bzw. Gutschrift am Konto des Unternehmers schuldbefreiende
Wirkung. Bei – auch unverschuldetem –
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe
der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch
8% über dem jeweils in Geltung stehenden
Basiszinssatz p.a. berechnet.
Alle Zahlungen werden auf die
jeweils älteste Forderung verrechnet. Bei
Zahlungsverzug bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Schuldners bzw.
Abweisung mangels kostendeckendem Vermögen
werden mit Verzugseintritt auch alle anderen noch
offenen Forderungen zur Zahlung fällig.
6. Mahn-
und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für
den Fall des Zahlungsverzuges die entstandenen
Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern das
Unternehmen das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen
Betrag von € 10,00 sowie für die Evidenzhaltung
des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro
Halbjahr einen Betrag iHv. € 5,00 zu bezahlen.
Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden,
insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht,
dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere
Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des Unternehmens
anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug
zu ersetzen.
7. Lieferung
und Montage
Lieferfristen sind grundsätzlich
unverbindlich. Bei Lieferverzug hat die vom Kunden
zu setzende Nachfrist mindestens 2 Wochen zu betragen.
Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen
trifft am Leistungsverzug zumindest grobes Verschulden.
Der Kunde ist verpflichtet Teillieferungen anzunehmen.
Die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges gelten auch
im Falle von Teillieferungen.
Verzögerungen am Baufortschritt,
die von unserem Unternehmen nicht beeinflussbar
sind und die Arbeits- bzw. Montageausführungen
verzögern, heben etwaige Pönalforderungen
zur Gänze auf. Dies gilt auch für die
Fertigstellungstermine. Unser Unternehmen behält
sich in diesem Fall vor, diesbezügliche Kostenerhöhungen
in Rechnung zu stellen bzw. die Fertigstellungstermine
nach eigenen Möglichkeiten neu einzuplanen.
Dem Unternehmen steht es frei
nach Notwendigkeit Subfirmen zu beschäftigen.
8. Mitwirkungspflicht
des Kunden
Zur Leistungsausführung
ist das Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald
der Kunde allen seinen Verpflichtungen die zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen
ist. Dies beinhaltet insbesondere das Beistellen
des erforderlichen Licht- und Kraftstroms, Leistung
sämtlicher notwendiger Vorarbeiten. Der Tischler
ist nicht berechtigt, Arbeiten vorzunehmen, die
über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen.
Erweist sich eine Anweisung des
Kunden als unrichtig, so wird unser Unternehmen
den Kunden davon verständigen und um entsprechende
Weisung ersuchen. Die dadurch auflaufenden Kosten
treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw.
nicht binnen angemessener Frist ein, treffen den
Kunden die Verzugsfolgen.
9. Gewährleistung
Wenn nicht innerhalb von 8 Tagen
nach Montageende (gleichbedeutend mit Abreise
der Monteure) allfällige Mängel in schriftlicher
Form gerügt werden oder die vom Mangel betroffenen
Teile von jemand anderem als unserem Unternehmen
verändert worden sind , so sind die Ansprüche
des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate
für bewegliche Sachen und 18 Monate für
unbewegliche ab Beendigung der Montagearbeiten.
Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Kunden
nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des §
924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der
Unternehmer hat die Wahl zwischen Verbesserung
und Austausch. Termine für Austausch und
Verbesserung sind je nach Einzelfall festzulegen.
Scheitern der Austausch oder Verbesserung aus
Gründen, die vom Unternehmer nicht zu vertreten
sind bzw. erschwert der Kunde durch eigenmächtiges
Handeln, Verbesserung und Austausch, so ist für
jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden
angemessenes Entgelt zu leisten.
Ausschließlich anerkannte
Mängel berechtigen bis zu deren Behebung
zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils
der entsprechenden Position (je nach Mängelumfang),
höchstens jedoch im Ausmaß von 5% der
Nettoauftragssumme.
10. Schadenersatz
und Haftung
Für Schäden jeder Art,
einschließlich der Schäden, die aus
Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages,
aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen
und aus Mängel haftet das Unternehmen nur,
so weit sie solche Schäden grob fahrlässig
oder vorsätzlich verschuldet hat. Dies ist
vom Geschädigten zu beweisen. Jeder darüber
hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schaden
ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen
ist ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten
Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum unseres Unternehmens. Im Falle eines
Zahlungsverzuges des Kunden ist unser Unternehmen
berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden
Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass
die als Vertragsrücktritt gilt.
12. Erfüllungsort,
Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Sitz
des Unternehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem
Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am
Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige
Gericht örtlich zuständig. Anzuwenden
ist österreichisches Recht unter Ausschluss
des UN Kaufrechtes.
13. Sonstiges
Zusagen durch unsere Mitarbeiter
bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit
der Bestätigung durch die Unternehmensleitung.
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte,
Abbildungen udgl. stets das geistige Eigentum
des Unternehmers und erhält der Kunde daran
keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bis zur
vollständigen Erfüllung des Vertragsverhältnisses
bekannt zu geben, widrigenfalls die Erklärungen
auch dann als zugegangen gelten, falls sie an
die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet
werden. Bei Verwendung ohne Zustimmung ist der
Unternehmer zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr
von mindestens 25 % der Voranschlagssumme berechtigt.
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit
Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
Änderungen und Ergänzungen der AGB`s
bedürfen der Schriftform; dies gilt auch
für das Abgehen von der Schriftform. Bei
Nichtigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
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